Beschlussvorlage - BV-25-2025-013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt das Flurstück 4/3 der Flur 6 in der Gemarkung Röbel dem öffentlichen Verkehr entsprechend § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) als Ortsstraße mit dem Straßennamen Mühlenstraße zu widmen.  

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Sachverhalt

Die o.g. Verkehrsfläche ist eine teilöffentliche Fläche ohne Widmung. Das aufgeführte Flurstück liegt im Eigentum der Stadt Röbel, somit ist die Stadt Röbel Träger der Straßenbaulast. Gemäß § 7 Abs. 3 StrWG M-V ist dies Voraussetzung für ein Widmungsverfahren. 

Die Anlieger der Mühlenstraße 34a und Mühlentor 11a (Hinterlieger) werden über diesen Stichweg erschlossen. Eine andere Anbindung ist nicht vorhanden. Auch hat sich über die Jahre eine Parkregelung etabliert. Für die Eigentümer des Grundstücks "Mühlentor 11a" besteht lediglich ein eingetragenes Wegerecht; diese beantragen nunmehr die Widmung der Verkehrsfläche. Die Straße wird im Straßenverzeichnis der Stadt Röbel unter der laufenden Nr. 47 mit der Bezeichnung Mühlenstraße geführt. Die Widmung ist entsprechend § 7 Abs. 2 StrWG M-V durch das Amt Röbel/Müritz öffentlich bekanntzumachen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 x

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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