Beschlussvorlage - BV-18-2025-018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin erhebt keine Einwände gegen die Fortführung und Erweiterung des Kiessandtagebau Kotzow unter Beachtung der Maßgabe, dass durch den Unternehmer die Zuwegung zwischen B 198 und Tagebaugelände auf eigene Kosten hergerichtet und unterhalten wird.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Rechlin wurde durch das Bergamt Stralsund als zuständige Genehmigungsbehörde zur Abgabe einer Stellungnahme zum Vorhaben „Planfeststellungsverfahren gemäß Bundesberggesetz (BbergG) für den Kiessandtagebau Kotzow“ aufgefordert.

 

Durch die CEMEX Kies Mecklenburg-Strelitz GmbH aus Neustrelitz wurde beim Bergamt Stralsund die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit dem Ziel der Fortsetzung und Erweiterung des Rohstoffabbaus beantragt.

 

Der Rohstoffabbau am Standort erfolgt bereits seit 1989, seit 1991 unter der Aufsicht des Bergamtes Stralsund. Der aktuelle Hauptbetriebsplan genehmigt die Führung des Tagebaus bis zum 30.09.2025.

 

Gegenstand des vorliegenden Antrags- und Bewilligungsverfahrens sind folgende Bestandteile:

„- die Rohstoffgewinnung im Tagebau Kotzow mit einer Leistung von durchschnittlich 120.000 t/a (in Zeiten nicht vorhersehbarer Absatzspitzen kann diese Fördermenge jedoch auch überschritten werden),

- eine Erweiterung des Tagebaus ausgehend von der zugelassenen HBP-Fläche um rund 23,91 ha sowie eine Erweiterung des Abbaufeldes im Nordwesten und Osten (unverritzte potentielle Abbaufläche rund 22,18 ha),

- das Betreiben einer Aufbereitungsanlage,

- die Verkippung des Abraums sowie Fremdmaterialien der Zuordnung BM 0/ BM0* und BG 0/BG 0* und Auftrag einer durchwurzelbaren Bodenschicht (ca. 25,8 ha)

- die Wiedernutzbarmachungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die Flächeninanspruchnahme durch den Rohstoffabbau. (1.1 Bergrechtliche Planfeststellung)“

 

 

Der Zeitraum für den Rohstoffabbau ist für 26 Jahre nach Erteilung der Genehmigung beabsichtigt. Abbaubegleitend sowie bis 4 Jahre nach Ausbeutung der Lagerstätte soll die Wiedernutzbarmachung erfolgen.

 

Der Bereich, in dem sich das Bewilligungsfeld Kotzow befindet, ist im gültigen Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte als Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung ausgewiesen. Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung dienen einer langfristigen Sicherung oberflächennaher Rohstoffe.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Rechlin ist dieser Bereich dementsprechend als „Fläche für Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen“ dargestellt.

 

 

Die Zufahrt zum Tagebau erfolgt teilweise über das im Eigentum der Gemeinde Rechlin stehende Flurstück 97, Gemarkung Kotzow, Flur 1.

 

Diese Zuwegung ist jedoch kein öffentlich gewidmeter Weg der Gemeinde Rechlin. Es erfolgt durch die Gemeinde somit auch keine Straßenunterhaltung bzw. Winterdienst.

 

Durch die Vergrößerung der Gewinnungsfläche und die beabsichtigte jährliche Förderung wird ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen entstehen. Die Zuwegung zum Tagebaugelände weist auch keine Ausweichstellen für LKW bei Begegnungsverkehr auf.

 

Im Bereich der Einmündung von der Bundestraße B 198 auf die Zuwegung zum Tagebaugelände sollte die zulässige Fahrgeschwindigkeit auf der Bundesstraße B 198 in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger Straßenbauamt Neustrelitz reduziert werden, damit durch ein- und ausfahrende Lieferverkehre keine Verkehrsgefährdungen verursacht werden.

 

Gemeindliche Belange werden durch die Weiterführung des Kiessandtagebaus Kotzow bei Beachtung der vorgenannten Punkte nicht beeinträchtigt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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