Beschlussvorlage - BV-25-2025-019
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlagerichtlinie der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Johannes Sommer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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13.05.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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03.06.2025
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Sachverhalt
Durch § 56 Absatz 2 Satz 4 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) wurde der Erlass einer von der Stadtvertretung zu beschließenden Anlagerichtlinie verbindlich vorgegeben, in der die Kommunen die Grundsätze ihrer Geldanlagen zu regeln haben.
Gemäß § 19 a Absatz 1 Satz 1 der Gemeindekassenverordnung-Doppik ist eine Geldanlage im Sinne des § 56 Absatz 2 KV M-V die Anlage vorübergehend nicht zur Liquiditätssicherung benötigter Finanzmittel.
In der Anlagerichtlinie werden die Grundlagen für die Anlage des Geldvermögens geregelt (u.a. zulässige Geldanlageprodukte, Anforderungen an Kreditinstitute, Zuständigkeiten, Dokumentations- und Berichtspflichten).
Mit Beschlussvorlage 25-2025-001 hat die Stadtvertretung am 25.02.2025 eine Anlagerichtlinie beschlossen. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens wurde seitens der unteren Rechtsaufsichtsbehörde darauf verwiesen zusätzlich die Regelung zur Berichtspflicht gegenüber der Stadtvertretung aufzunehmen. Dem soll in der neu zu beschließenden Anlagerichtlinie mit dem zusätzlichen Paragraphen zur Berichtspflicht: "Der Stadtvertretung ist jährlich ein Bericht über die Entwicklung der Geldanlagen und der freien Liquidität vorzulegen." Rechnung getragen werden. Der ursprüngliche Beschluss ist auzuheben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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155,7 kB
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