Beschlussvorlage - BV-25-2025-016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beantragt beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als hierfür zuständige Straßenaufsichtsbehörde, die Einziehung der nachfolgend benannten Flächen gemäß § 9 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V). Die einzuziehenden Flächen sind auf den Anlagen farblich gekennzeichnet. 

  • Parkplatz Nahkauf, Straßennummer 217
  • Zufahrt zum Parkplatz Nahkauf, Straßennummer 79
  • Parkplatz alter Edeka (Mirower Str.), Straßennummer 214
Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 9 Abs. 1 StrWG M-V kann eine öffentliche Straße auf Antrag des Trägers der Straßenbaulast eingezogen werden, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Träger der Straßenbaulast für alle oben genannten Flächen ist die Stadt Röbel/Müritz. 

Der Parkplatz am Nahkauf ,mit Zufahrt über die Warener Chaussee, wird im Straßenverzeichnis unter der Nummer 217 mit dem Straßennamen "Parkplatz am Minimal/ALDI" gelistet. Diese Fläche ist jedoch im privaten Eigentum. Ein Interesse zur straßenbaulichen Unterhaltung besteht nicht mehr, die Fläche hat ihre Verkehrsbedeutung verloren. Der einzuziehende Bereich befindet sich in der Gemarkung Röbel, Flur 19, Flurstück 274/14.

Die Zufahrt von der Warener Chaussee zum Parkplatz erfolgt über die unter der Nummer 79 im Straßenverzeichnis mit dem Straßennamen "Zufahrt zum EKZ" gelisteten Fläche. Eigentümer der betroffenen Flurstücke ist die Stadt Röbel/Müritz. Ein Verkauf dieser Verkehrsflächen wird angesteuert. Der einzuziehenden Bereiche befinden sich in der Gemarkung Röbel, Flur 19, Flurstück 274/13 und Flur 23, Flurstücke 152/21 und 152/23. Von der Einziehung der Verkehrsflächen ist auch ein Teil der fußläufigen Wegeverbindung zwischen der Juri-Gagarin-Straße und dem Parkplatz Nahkauf sowie die Zuwegung zu den Gartengrundstücken betroffen. Die Flurstücke der Flur 19, Flurstück 274/11 und Flur 3, Flurstück 152/22 befinden sich im Eigentum der Stadt Röbel/Müritz. Die Nutzung des Wegeabschnitt des einzuziehenden Flurstücks 152/12 ist perspektivisch über ein Wegerecht zu sichern. 

Der Parkplatz an der Mirower Straße wird im Straßenverzeichnis unter der Nummer 214 im Straßenverzeichnis mit dem Straßennamen "Parkplatz am Edeka" gelistet. Diese Fläche ist im privaten Eigentum. Ein Interesse zur Unterhaltung besteht nicht mehr, die Fläche hat ihre Verkehrsbedeutung verloren. Der einzuziehende Bereich befindet sich in der Gemarkung Röbel, Flur 9, Flurstück 36/4. 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...