Beschlussvorlage - BV-02-2025-009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt, dass für die künftige Straße im neuen Baugebiet (am Wiesenweg) der Straßenname

                                            - Am Lerchenberg -

vergeben wird.

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Sachverhalt

Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S.42), in der zurzeit gültigen Fassung, können Gemeinden den Straßen Namen geben. Straßennamen dienen der Orientierung, von daher müssen sie eine eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gewährleisten.

In Vorbereitung des geplanten Baugebietes - in der Ortslage Bollewick - bedarf es der Vergabe eines Straßennamens für das zukünftige Wohngebiet.

Das betreffende Straßengrundstück in der Gemarkung Bollewick, Flur 1, Flurstück 27/27 ist auf dem angefügten Lageplan rot markiert.

Durch die Vergabe des Straßennamens "Am Lerchenberg" ist eine eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gesichert.

Eine öffentliche Widmung der Straße "Am Lercheberg" und die damit verbundene Aufnahme in das Straßenverzeichnis der Gemeinde Bollewick erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

  X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

  X

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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