Beschlussvorlage - BV-20-2025-006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Gemeinde Sietow.

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Sietow hat den Jahresabschluss 2021 gemäß § 3 a Kommunalprüfungsgesetz zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.2021     5.707.638,70 €.

Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2021     1.252.432,58 €.

 

Ergebnishaushalt

 

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt 190.026,50 €. Durch die Bildung einer Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (§ 36 Abs. 7 GemHVO-Doppik M-V) in Höhe von 151.343,00 € verschlechtert sich das Jahresergebnis. Die Entnahme der Infrastrukturpauschale in Höhe von insgesamt 90.578,51 € (nach § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V) verbessert das Jahresergebnis wieder. Abschreibungsbedingte Fehlbeträge, auch aus Vorjahren, können ausgeglichen werden. Trotz positivem Vortrag erfolgte eine Entnahme, die nicht höher als die Netto-Abschreibung sein darf. Das Jahresergebnis beträgt dann 129.262,01 €. Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren erreicht (§ 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik).

 

Ergebnishaushalt

Betrag

1.

Vorträge aus Vorjahren

(Stand 31.12.2020)

 

49.126,63 €

2.

Jahresergebnis 2021 lfd. Jahr (nach Veränderung der Rücklagen)

129.262,01 €

3.

Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt 31.12.2021 

178.388,64 €

 

Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen des Jahres 2021 beträgt 265.604,69 €. Kredittilgungen erfolgten nicht. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der positiven Vorträge aus Vorjahren erreicht.

 

Finanzhaushalt 

Betrag

1.

Laufende Ein- und Auszahlungen

(Stand 31.12.2020)

 

754.231,29 €

2.

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen 2021

 

265.604,69 €

3.

Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen 2021

 

0,00 €

4.

Haushaltsausgleich Finanzhaushalt 31.12.2021

 

1.019.835,98 €

 

Der Beschluss über den Jahresabschluss 2021 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 10 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 X

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 X

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

 

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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