Beschlussvorlage - BV-03-2025-001
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderungsatzung zur Gebührensatzung Wasser-und Bodenverband
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Andrea Claußen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Buchholz
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Entscheidung
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24.03.2025
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Sachverhalt
WBV–Satzungsänderung 2025- Alternative 1 Gebührensatz
Der Wasser- und Bodenverband „Müritz“ (WBV)beschloss in der Verbandsversammlung am 28.10.2024 die Erhöhung des Unterhaltungsbeitrages von 8,50 € auf 9,50 € ab 2025. Folglich ist die Gebühr Wasser- und Bodenverband, die von jedem Grundstückseigentümer zu zahlen ist, daraufhin unter Berücksichtigung des Verwaltungskostenanteils neu zu kalkulieren.
Bislang wurde diese Gebühr nach Nutzungsartenbereichen aufgeschlüsselt, wie es auch im Bescheid des WBV aufgeführt ist.
Folgende Nutzungsartenbereiche sind hier aufgeführt:
- Gebäude- und Verkehrsflächen (Zuschlag 300 %)
- Acker, Wald, Garten, Unland u.ä.
- Wasserflächen ohne verbandsgen. Flächen (Abschlag 50 %).
Alle Flurstücke mussten bislang auf diese Nutzungsartenbereiche aufgeteilt werden und erschienen auf dem Abgabenbescheid unterteilt nach diesen Bereichen als einzelne Flächenauflistung mit den entsprechenden Gebührensätzen.
In der Gemeinde Buchholz wurde bislang die Flächenauflistung nicht mit den tatsächlichen qm – Angaben im Abgabenbescheid aufgeführt, sondern auf angefangene 0,1 ha gekürzt. Da diese Angaben für den Eigentümer unübersichtlich sind, wird der Gemeinde empfohlen, eine nachstehend aufgeführten Veranlagungsregeln ab 2025 zu beschließen.
Zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit des Abgabenbescheides kann der Beitrag abweichend vom Beitragsbescheid des WBV in einem(!) Gebührensatz vom Eigentümer erhoben werden.
Dazu eine Gegenüberstellung der neuen Gebührensätze ab 2025 nach der bisherigen Veranlagungsregel (wie bislang in den meisten Gemeinden angewandt):
Gebäude/VS- Flächen 58,38 €/ha
Acker/Wald/Garten/Unland u.ä. 15,63 €/ha
Wasserflächen (o. verbandsgen. Flächen) 8,51 €/ha
Dagegen der allgemeine Hebesatz für alle Flächen 17,11 €/ha (Alternative).
Beispielrechnung:
(1)Eigenheimgrundstück
800 qm Gebäudefläche u. 500 qm Garten
(bisher)
0,0800 ha/58,38 € = 4,67€
0,0500 ha /15,63 €= 0,78€ ges. 5,45 €/Jahr
(Neu)
0,1300 ha / 17,11 € = 2,22 €/Jahr
(2) Landwirtschaftsbetrieb
15 ha Ackerland
10 ha Grünland
5000 qm Gebäude- und Verkehrsflächen
2000 qm Wasserflächen
(bisher)
15,0000 ha / 15,63 € = 234,45 €
10,0000 ha/ 15,63 € = 156,30 €
0,5000 ha/ 58,38 € = 29,19 €
0,2000 ha/ 8,51 € = 1,70 € ges. 421,64 €/Jahr
(neu)
25,7000 ha /17,11 € = 439,73 €/ Jahr
Diese Vereinfachung der Gebührenerhebung wird in den umliegenden Ämterverwaltungen schon seit Jahren praktiziert. In der Gemeinde Stuer wird diese Gebührenerhebung seit 2024 für die Flächen des Wasser- und Bodenverbandes „Mildenitz/ Lübzer Elde“ angewandt.
Der Beitragsbescheid 2024 samt Beitragsbuch und Veranlagungsregel sind ebenso wie die beiden Satzungsänderungen (bisherige Verfahrensweise oder Alternative) mit den jeweiligen Kalkulationen als Anlagen dem Beschlussvorschlag beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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öffentlich
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718,5 kB
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3
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öffentlich
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721,3 kB
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4
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öffentlich
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1 MB
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