Beschlussvorlage - BV-18-2025-006
Grunddaten
- Betreff:
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4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rechlin - Billigung des Vorentwurfes und Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rechlin
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Entscheidung
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03.03.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:
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der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rechlin (Stand Februar 2025) und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
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der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz.
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die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
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die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt
Die Gemeinde Rechlin verfügt seit 2011 über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Darin sind die nördlich des Verkehrslandeplatzes Müritz Airpark gelegenen und vom Kulturkosmos genutzten Flächen überwiegend als „Flächen für Landwirtschaft“ dargestellt.
Im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Flächen soll in einem eigenständigen Planungsverfahren der Bebauungsplan Nr. 21a „Freizeitgelände Kulturkosmos“ der Gemeinde Rechlin aufgestellt werden. Dieser Bebauungsplan dient dazu, diese Flächen dann als „Sonstiges Sondergebiet Kultur“ und „Photovoltaik“ sowie als private Grünflächen festzusetzen.
Da sich Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickeln sollen, ist der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen. Das Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung am 05.05.2022 förmlich eingeleitet.
Nunmehr liegt der ausgearbeitete Planungsstand „Vorentwurf Februar 2025“ vor.
Nach Billigung dieses Planungsstandes durch die Gemeindevertretung werden die nach Baugesetzbuch erforderlichen Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Weiterhin erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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841,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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578,8 kB
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