Beschlussvorlage - BV-04-2025-002

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow beschließt die beiliegende Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2025/2026.

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß der §§ 45, 46 und 47(1) der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Bütow für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Es liegt der doppische Haushalt für das Haushaltsjahr 2025/2026 (Doppelhaushalt) zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ist unverzüglich der Kommunalaufsicht vorzulegen. Sie ist öffentlich bekannt zu machen und an 10 Werktagen in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2025/2026 sind dem Vorbericht und den Anlagen zu entnehmen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

  x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...