Beschlussvorlage - BV-25-2025-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

- Die Maßnahme „Überdachung der Freilichtbühne im Bürgergarten Röbel/Müritz“ fortzuführen.

- Die Vergabeverfahren für die erforderlichen Planungsleistungen sowie die Baugrunduntersuchung sind einzuleiten.

- Die Vergabeverfahren sind unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Vergabevorschriften durchzuführen.

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Sachverhalt

Im Sinne einer nachhaltigen Weiterentwicklung und Nutzung des Röbeler Haus des Gastes als zentralem Veranstaltungsort beabsichtigt die Stadt Röbel/Müritz für die Freilichtbühne im dazugehörigen Bürgergarten eine Überdachung zu installieren.

 

Für die Maßnahme wurde am 06.03.2024 bei der LEADER-Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte – Müritz ein Antrag auf Zuwendung gestellt. Dieser wurde am 14.08.2024 vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt positiv beschieden. Bei der zugesagten Förderung handelt es sich um einen Satz von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 300.000,00 €. Von diesem Betrag sind dann wiederrum 20% = 60.000,- € an LEADER als nationale Kofinanzierung zurück zu zahlen. Die Fördersumme beläuft sich somit auf 240.000,00 €.

 

Zur Vorbereitung der Maßnahme wurde das Architekturbüro Kiefer – Textile Architektur aus 78315 Radolfzell mit den Leistungsphasen 1 - Grundlagenermittlung und 2 – Vorplanung für die Bereiche Objekt- und Tragwerksplanung, nach HOAI beauftragt.

 

Die Ergebnisse dieser Vorplanung liegen vor (siehe Anlage). Die geschätzten Gesamtkosten für die Realisierung der Maßnahme belaufen sich auf 610.000,00 €, von denen, nach Abzug der Fördersumme, ein Eigenanteil i.H.v. 370.000,00 € für die Stadt Röbel/Müritz verbleibt (Finanzierungsplan siehe Anlage).

 

Für eine Fortführung der Maßnahme sind nun weitere Planungsleistungen im Bereich Objekt- und Tragwerksplanung erforderlich. Aufgrund des unmittelbaren wirtschaftlichen und technologischen Zusammenhangs werden diese gemeinsam ausgeschrieben und vergeben. Die geschätzten Kosten für diese Planungsleistungen stellen sich wie folgt dar:

 

Stufe /

Leistungsphase (LPH)

Objektplanung

Tragwerksplanung

Gesamt

Stufe A – LPH 1-4

11.000,00 €

27.000,00 €

38.000,00 €

Stufe B – LPH 5-7

23.900,00 €

25.200,00 €

49.100,00 €

Stufe C – LPH 8

19.600,00 €

 

19.600,00 €

Stufe D – LPH 9

nur bei Bedarf

 

nur bei Bedarf

Alle Beträge Brutto

54.500,00 €

52.200,00 €

106.700,00 €

 

Die Leistungen werden gemeinsam ausgeschrieben. Die Beauftragung der einzelnen Stufen erfolgt jedoch stufenweise, entsprechend des Projektfortschritts.

 

Des Weiteren sind als Grundlage für die Fortführung der Tragwerksplanung Baugrunduntersuchungen am geplanten Standort erforderlich. Die Kosten hierfür werden auf ca. 3.000,00 € geschätzt.

 

Bei den erforderlichen Leistungen handelt es sich um freiberufliche Dienstleistungen, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die Schwellenwerte gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.H.v. 221.000,00 € unterschreitet. Damit kann nach § 1 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) diese angewendet werden. Dies ermöglicht die Vergabe in einem nationalen Vergabeverfahren.

 

Da die Objekt- und Tragwerksplanung für diese Maßnahme konzeptionelle und innovative Lösungen umfasst wird hier eine „Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb“ empfohlen.

 

Für die Baugrunduntersuchungen wird eine Direktvergabe nach einer entsprechenden Markterkundung empfohlen.

 

Die Einleitung der Vergabeverfahren kann erst nach Aufnahme und wirksamer Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Röbel/Müritz für das Haushaltsjahr 2025 erfolgen.


 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 X

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 X

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

HH 2025 nach Beschluss

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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