Beschlussvorlage - BV-19-2025-005
Grunddaten
- Betreff:
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Entscheidung über den Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss der Gemeindevertretung am 12.12.2024 zu TOP 12 "Materialeinkauf für den geplanten Bau eines Dorfgemeinschaftshauses in Buschhof"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Justitiariat
- Bearbeiter:
- Karoline Bergmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Schwarz
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Entscheidung
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06.02.2025
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Schwarz hat in ihrer letzten Sitzung am 12.12.2024 in TOP 12 „Materialeinkauf für den geplanten Bau eines Dorfgemeinschaftshauses in Buschhof“ beschlossen, dass für den geplanten Bau eines Dorfgemeinschaftshauses in Buschhof von einer Firma Material in Höhe eines fünfstelligen Betrages erworben werden soll.
Hiergegen hat der Bürgermeister Widerspruch eingelegt.
Der Widerspruch ist begründet, weil der Beschluss gegen formelles Recht verstößt.
Der Antrag zu TOP 12 wurde während der Sitzung am 12.12.2024 vom Bürgermeister mündlich unter TOP 2 (Erweiterung der Tagesordnung) gestellt. Über den Antrag wurde unter Widerspruch eines Gemeindevertreters nicht unter TOP 2, sondern im Rahmen des TOP 12 (also bei der Sachentscheidung) entschieden. Dies verletzt Verfahrensrecht, da über den Änderungsantrag zur Tagesordnung unter TOP 2 zu beschließen gewesen wäre.
Nach der Kommunalverfassung müssen außerdem Anträge, durch die der Gemeinde Mehrausgaben entstehen, bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind. Der Antrag zu TOP 12 enthielt keine Bestimmung von Deckungsmitteln für die durch den Kauf verursachten Mehrausgaben und verstößt daher gegen formelles Recht.
Aufgrund der zwei Rechtsverstöße ist der Beschluss aufzuheben und über die Sache erneut zu beschließen.
