Beschlussvorlage - BV-13-2025-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ der Gemeinde Leizen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Karoline Kassner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Leizen
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Entscheidung
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30.01.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt:
- die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ der Gemeinde Leizen im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) durch eine Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Woldzegarten, Flur 7, Teilflächen der Flurstücke 1/4, 2/4, 3/4 und in der Flur 5 eine Teilfläche des Flurstückes 28/1.
Ziel und Zweck der Planung ist:
- Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Überprüfung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und Anpassen an die aktuellen städtebaulichen Erfordernisse.
- Die Berücksichtigung umweltschützender Belange
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen der Gemeinde Leizen““.
- der Aufstellungsbeschluss der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ der Gemeinde Leizen ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
Sachverhalt
Mit Datum vom 09.01.2021 ist die Genehmigung über die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ der Gemeinde Leizen im Müritz-Anzeiger ortsüblich bekanntgemacht worden. Mit Ablauf des Bekanntmachungstages ist die Satzung in Kraft getreten.
Es erfolgte nach dem Bauantragsverfahren die Errichtung und Inbetriebnahme der PV-Freiflächenanlage. Während des Betriebes wurde für die Nutzung der Anlage ein Erschließungsweg entlang der Bundesautobahn A19 notwendig, der im aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan nicht festgesetzt ist.
Aus diesem Grund hat die Vorhabenträgerin bei der Gemeinde Leizen die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ der Gemeinde Leizen beantragt.
Die Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ der Gemeinde Leizen soll nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Es würde somit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Der Gemeinde Leizen entstehen durch die Ausarbeitung der Änderung der Bauleitplanung keinerlei Kosten. Diese werden vollständig von der Vorhabenträgerin übernommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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