Beschlussvorlage - BV-11-2024-013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kieve beschließt für die Nutzung des sanierten Gemeindezentrums, Dorfstraße 70, 17209 Kieve rückwirkend zum 01.10.24 folgende Entgelte festzulegen:

 

Genutzte Räumlichkeiten

Stundensatz für bis zu 4 Stunden in €

Tagessatz ab

4 Stunden in €

Saal + WC Dorfkrug

12,50 €

200,00 €

Saal + WC Dorfkrug Hinterhaus Erdgeschoss

15,00 €

250,00 €

Hinterhaus Erdgeschoss

10,00 €

150,00 €

 

Für Kiever Bürgerinnen und Bürger gibt es einen Rabatt von 50%.

 

Vor Beginn ist eine Nutzungsvereinbarung (Anlage 1) abzuschließen. Das Entgelt ist im Voraus zu bezahlen.

Die Gemeinde selbst, Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Feuerwehr) zahlen kein Nutzungsentgelt.

Für Veranstaltungen, die im Interesse der Gemeinde liegen, kann auf Antrag eine Entgeltbefreiung festgelegt werden. Die Entscheidung hierzu trifft die Bürgermeisterin.

Als Anlage 2 ist eine Hausordnung für das Gemeindezentrum zu Beschlussfassung beigefügt. 

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Sachverhalt

Nach Sanierung des Grundstückes Dorfstraße 70 durch die Gemeinde soll nun die Nutzung der Räumlichkeiten durch Privatpersonen für Veranstaltung verschiedenster Art (z.B. Tanz, Familienfeier, Sportkurs, Spieletreff) ermöglicht werden. In dem Zusammenhang wurde eine Kalkulation der Kosten (Anlage 3) vorgenommen. Die Kostenaufstellung geht von Schätzwerten aus, da das Gebäude umfangreich baulich saniert wurde und es noch keine Erfahrungswerte gibt. Es ist nicht davon auszugehen, dass die o. g.  Nutzungsentgelte die Gesamtkosten decken werden. Da eine gute Auslastung und die rege Nutzung des Gemeindezentrums im Interesse der Gemeinde liegen - es soll ein Ort für die Bürger sein - wird auf ein kostendeckendes Nutzungsentgelt verzichtet.   Die Vergabe der Räumlichkeiten soll auf Grundlage einer privatrechtlichen Entgeltfestsetzung mittels Nutzungsvereinbarung erfolgen. Der wesentliche Vorteil (gegenüber der öffentlich-rechtlichen Nutzung auf der Grundlage einer Satzung) liegt darin, dass das Nutzungsentgelt schon im Vorfeld der Nutzung gezahlt werden muss. Verwaltungsaufwand zur Beitreibung ggf. offener Forderungen entfällt. Außerdem hat der Nutzer kein Widerspruchsrecht. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung vor Nutzung der Räumlichkeiten wird das Einverständnis zu den Vorgaben der Gemeinde erklärt. 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 x

Ja, ab 2025 Produktkonto

 

 

 

 

 

11.57301.43229000

Ertrag/Einzahlung in €            

~ 500 € 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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