Beschlussvorlage - BV-11-2024-013
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltfestsetzung für die Nutzung des neuen Gemeindezentrums
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maren Schnitzer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Kieve
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.12.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kieve beschließt für die Nutzung des sanierten Gemeindezentrums, Dorfstraße 70, 17209 Kieve rückwirkend zum 01.10.24 folgende Entgelte festzulegen:
|
Genutzte Räumlichkeiten |
Stundensatz für bis zu 4 Stunden in € |
Tagessatz ab 4 Stunden in € |
|
Saal + WC Dorfkrug |
12,50 € |
200,00 € |
|
Saal + WC Dorfkrug Hinterhaus Erdgeschoss |
15,00 € |
250,00 € |
|
Hinterhaus Erdgeschoss |
10,00 € |
150,00 € |
Für Kiever Bürgerinnen und Bürger gibt es einen Rabatt von 50%.
Vor Beginn ist eine Nutzungsvereinbarung (Anlage 1) abzuschließen. Das Entgelt ist im Voraus zu bezahlen.
Die Gemeinde selbst, Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Feuerwehr) zahlen kein Nutzungsentgelt.
Für Veranstaltungen, die im Interesse der Gemeinde liegen, kann auf Antrag eine Entgeltbefreiung festgelegt werden. Die Entscheidung hierzu trifft die Bürgermeisterin.
Als Anlage 2 ist eine Hausordnung für das Gemeindezentrum zu Beschlussfassung beigefügt.
Sachverhalt
Nach Sanierung des Grundstückes Dorfstraße 70 durch die Gemeinde soll nun die Nutzung der Räumlichkeiten durch Privatpersonen für Veranstaltung verschiedenster Art (z.B. Tanz, Familienfeier, Sportkurs, Spieletreff) ermöglicht werden. In dem Zusammenhang wurde eine Kalkulation der Kosten (Anlage 3) vorgenommen. Die Kostenaufstellung geht von Schätzwerten aus, da das Gebäude umfangreich baulich saniert wurde und es noch keine Erfahrungswerte gibt. Es ist nicht davon auszugehen, dass die o. g. Nutzungsentgelte die Gesamtkosten decken werden. Da eine gute Auslastung und die rege Nutzung des Gemeindezentrums im Interesse der Gemeinde liegen - es soll ein Ort für die Bürger sein - wird auf ein kostendeckendes Nutzungsentgelt verzichtet. Die Vergabe der Räumlichkeiten soll auf Grundlage einer privatrechtlichen Entgeltfestsetzung mittels Nutzungsvereinbarung erfolgen. Der wesentliche Vorteil (gegenüber der öffentlich-rechtlichen Nutzung auf der Grundlage einer Satzung) liegt darin, dass das Nutzungsentgelt schon im Vorfeld der Nutzung gezahlt werden muss. Verwaltungsaufwand zur Beitreibung ggf. offener Forderungen entfällt. Außerdem hat der Nutzer kein Widerspruchsrecht. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung vor Nutzung der Räumlichkeiten wird das Einverständnis zu den Vorgaben der Gemeinde erklärt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
54,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
79,9 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
59,7 kB
|
