Beschlussvorlage - BV-02-2024-019
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorentwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 05 "Agri-Photovoltaikanlage Wildkuhl" der Gemeinde Bollewick
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bollewick
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.11.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:
- der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 "Agri-Photovoltaikanlage Wildkuhl" der Gemeinde Bollewick sowie die zugehörige Begründung und das landwirtschaftliche Nutzungskozept werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
- der Vorentwurf inklusive Begründung und landwirtschaftliches Nutzungskonzept ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz, Bauamt.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sowie die Nachbargemeinden werden über die öffentliche Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs.1 und 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
- der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt
Mit dem Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Agri-Photovoltaikanlage Wildkuhl“ vom 04.09.2024 wurde das städtebauliche Planungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage auf Flächen in der Gemeinde Bollewick begonnen.
Mit dem vorliegenden Vorentwurf soll die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
506,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
433,7 kB
|
