Beschlussvorlage - BV-02-2024-017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:

 

  1. aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V. S. 270) beschließt die Gemeindevertretung Bollewick die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ der Gemeinde Bollewick, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung.

    

  1. die zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO MV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.04.2024 (GVOBl. M-V S. 110) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V. S. 270) als Satzung beschlossen.

    

  1. die Begründung wird gebilligt.

 

  1. vor Inkrafttreten der Satzung ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger abzuschließen. 

    

  1. die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Im Aufstellungsverfahren zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ der Gemeinde Bollewick wurden die erforderlichen Verfahrensschritte durchgeführt.

  

Das Planverfahren kann nunmehr mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

 

Da die Gemeinde Bollewick nicht über einen Flächennutzungsplan verfügt, ist ein Antrag auf Prüfung und Genehmigung der Verfahrensakte zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan beim Landkreis MSE einzureichen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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