Beschlussvorlage - BV-30-2024-017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V beteiligen.

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Sachverhalt

Über die Annahme oder Vermittlung von Mitteln bis 100,00 € entscheidet der Bürgermeister. Für darüber hinausgehende Beträge ist gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €      

……………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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