Beschlussvorlage - BV-30-2024-016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt die als Anlage beigefügte Zweitwohnungssteuersatzung. Die Satzung tritt ab 01.01.2025 in Kraft.

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Sachverhalt

In der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2024 der Gemeinde Südmüritz wurde der Gemeindevertretung unter Punkt 4. Festlegung der Konsolidierungsmaßnahmen 2024 der Punkt „Einführung einer Zweitwohnungssteuer“ als Maßnahme zur Sicherung des Haushaltes vorgeschlagen.

Mit Beschluss Nr. 30-2024-007 vom 17.05.2024 wurde dieser Maßnahme zugestimmt und daraufhin in das geänderte Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde aufgenommen.

Aufgrund dessen wird der Gemeindevertretung Südmüritz die beiliegende Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Steuersatz wird mit 10 v.H. festgesetzt.

Die Satzung tritt ab 01.01.2025 in Kraft.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 X

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 X

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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