Beschlussvorlage - BV-18-2024-035
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines zeitweiligen "Energie-Begleitausschusses Rechlin"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Matthias Radtke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Rechlin
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.11.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin fasst folgende Beschlüsse:
- Es wird ein zeitweiliger „Energie-Begleitausschuss Rechlin“ gegründet. Der Ausschuss begleitet die Erweiterung und Transformation des bestehenden Nahwärmenetzes in der Gemeinde Rechlin.
- Der Ausschuss berichtet der Gemeindevertretung regelmäßig über den Stand der Erweiterung und Transformation des Nahwärmenetzes Rechlin und berät sie hierzu.
- Der Ausschuss setzt sich aus 4 Mitgliedern zusammen. Ihr gehören der Bürgermeister und 3 weitere Mitglieder der Gemeindevertretung an. Die Gemeindevertretung entsendet die Mitglieder nach den Festsetzungen der aktuell gültigen Fassung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern.
- Die Dauer des Ausschusses richtet sich nach der Durchführungsdauer der Erweiterung und Transformation des Nahwärmenetzes Rechlin. Die Entsendung der Mitglieder ist auf die Dauer des Mandates in der Gemeindevertretung bzw. die Wahlperiode beschränkt.
- Der Ausschuss tagt mindestens einmal im Quartal. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Ausschusses erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des
Ausschusses ein Sitzungsgeld nach § 8 Abs. 3 Hauptsatzung.
Sachverhalt
Aufgrund der immer größer werdenden Herausforderungen in Bezug auf die Klimaneutralität und Energiewende, möchte die Gemeinde Rechlin ihr Nahwärmenetz erweitern und transformieren. Hierfür ist es notwendig die Biogasanlage im Ortsteil Vietzen umfangreich zu modernisieren und das Nahwärmenetz sukzessive zu erweitern. Damit soll möglichst vielen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Rechlin ein Anschluss an die Nahwärme ermöglicht werden. Um dieses komplexe Projekt nachhaltig umzusetzen, ist die Beteiligung von fachkundigen Partnern auf dem Gebiet der Wärmeversorgung wichtig. Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin am 12.12.2023 beschlossen, die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Neustrelitz zu forcieren. Gemeinsam mit den Stadtwerken Neustrelitz möchte die Gemeinde Rechlin die Energie- und Wärmewende in der Gemeinde Rechlin vorantreiben. Zur Begleitung dieses Prozesses wird ein zeitweiliger Ausschuss mit dem Namen „Energie-Begleitausschuss Rechlin“ gegründet. Der Ausschuss sollte mindestens einmal im Quartal tagen, um eine wirksame Koordinierung und Begleitung des Projekts zu gewährleisten. Der Ausschluss der Öffentlichkeit erscheint zur effektiven Bearbeitung und vor dem Hintergrund, dass die Angelegenheiten später in den Sitzungen der Gemeindevertretung öffentlich beraten werden, zielführend. Das Sitzungsentgelt bestimmt sich dem Rechtsgedanken aus § 14, § 17 Entschädigungsverordnung folgend nach § 8 Abs. 3 Hauptsatzung (Rechtsgrundverweisung).
