Beschlussvorlage - BV-18-2024-031
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundhafte Erneuerung des Oberbaus des Schiffsanlegers (Seebrücke) in der Fritz-Reuter-Straße Rechlin
Beschluss über die Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Objekt- und Tragwerksplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maik Schuldt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rechlin
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Entscheidung
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14.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:
- Die Vorbereitung der Maßnahme „Grundhafte Erneuerung des Oberbaus des Schiffsanlegers (Seebrücke) in der Fritz-Reuter-Straße Rechlin“ ist fortzuführen.
- Das Vergabeverfahren für die erforderlichen Planungsleistungen ist einzuleiten und unter Beachtung der geltenden Vergabevorschriften durchzuführen.
Sachverhalt
Die Gemeinde Rechlin plant, gemäß dem Beschluss 18-2023-042 vom 28.11.2023, die grundhafte Erneuerung des Oberbaus des Schiffsanlegers (Seebrücke) in der Fritz-Reuter-Straße Rechlin.
Für die Erarbeitung eines qualifizierten Förderantrages sind externe Planungsleistungen (Objektplanung + Tragwerksplanung) erforderlich. Unter Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 sind hierfür mindestens die Leistungsphasen 1 bis 4 der jeweiligen Leistungsbilder notwendig.
Die Kosten für die Planung wurden unter Anwendung der HOAI 2021 auf Basis der geschätzten Baukosten ermittelt.
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Stufe |
LPH HOAI |
Objektplanung Ingenieurbauwerke |
Tragwerksplanung |
Gesamt |
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1 |
1 bis 4 |
45.200,00 € |
51.300,00 € |
96.500,00 € |
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2 |
5 bis 7 |
34.400,00 € |
39.200,00 € |
73.600,00 € |
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3 |
8 |
16.100,00 € |
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16.100,00 € |
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4 |
9 |
1.100,00 € |
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1.100,00 € |
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5 |
Bauüberw. |
46.800,00 € |
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46.800,00 € |
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Gesamt |
143.600,00 € |
90.500,00 € |
234.100,00 € |
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Alle angegebenen Beträge sind Bruttobeträge. |
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Aufgrund des unmittelbaren wirtschaftlichen und technologischen Zusammenhangs der erforderlichen Planungsleisten werden diese gemeinsam vergeben. Die zu erwartende Gesamtsumme liegt gem. der Schätzung bei ca. 197.000,00 € Netto.
Bei den Planungsleistungen handelt es sich um freiberufliche Leistungen.
Gemäß § 5, Abs.5, Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Rechlin vom 18.07.2024 entscheidet der Hautausschuss über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen innerhalb einer Wertgrenze von 5.000,- € bis 15.000,- € (Netto). Die erwarteten Gesamtkosten für die Leistungen liegen mit ca. 197.000,- € Netto deutlich über diesem Grenzwert. Daher ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich.
Mit Beginn eines Vergabeverfahrens ab dem 01.01.2024 gilt für Vergabeverfahren von Liefer- und Dienstleistungen (freiberufliche Leistungen sind hier zugeordnet) ein EU-Schwellenwert von 221.000,- € Netto. Die geschätzten Kosten für die Leistung liegen unter diesem Schwellenwert. Daher kann die Leistung in einem nationalen Vergabeverfahren unter Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durchgeführt werden.
Nach erfolgter Ausschreibung erfolgt eine stufenweise Beauftragung der entsprechenden Leistungen. Die Stufe 1 enthält dabei die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI 2021. Das zu erwartende Auftragsvolumen wird hier auf 96.500,- € Brutto geschätzt. Im Haushaltsplan der Gemeinde Rechlin für das Jahr 2024 sind unter dem Produktkonto 18 – 57302 – 78522000 Mittel i.H.v. 100.000,- € eingeplant. Eine Beauftragung weiterer Stufen erfolgt erst nach entsprechender Einplanung der dann erforderlichen Mittel im Haushalt der Gemeinde Rechlin.
