Beschlussvorlage - BV-03-2024-009
Grunddaten
- Betreff:
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Einstellung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 05 A "Erweiterung Buchholzcamp"der Gemeinde Buchholz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Buchholz
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Entscheidung
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13.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buchholz beschließt:
- das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05A „Erweiterung Buchholzcamp“ der Gemeinde Buchholz (Geltungsbereich siehe Anlage ) wird eingestellt.
- die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss, das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 05A „Erweiterung Buchholzcamp“ der Gemeinde Buchholz einzustellen, ortsüblich bekannt zu machen.
- die Verwaltung wird beauftragt, den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, Sachgebiet Kreisplanung, über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens in Kenntnis zu setzen
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buchholz hatte am 02.02.2011 mit Beschluss-Nr. BV 03-2011-002 das förmliche Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05A „Erweiterung Buchholzcamp“ eingeleitet.
Das gesetzlich vorgeschriebene Planungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde im Zeitraum 2011 bis 2016 durchgeführt. Es erfolgten mehrere Beteiligungen der Öffentlichkeit und der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die letzte Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 28.10.2013 bis einschließlich 29.11.2013 statt. In dieser Zeit erfolgte auch die letzte Behördenbeteiligung. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgte in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung am 29.01.2015.
An der Planung wurde seitdem nicht weitergearbeitet. Verfahrensrechtlich ist somit diese Bauleitplanung noch immer als „in Aufstellung befindlich“ anzusehen.
Aufgrund der derzeitigen Planungsidee der Gemeinde Buchholz über die Ausweisung eines Wochenendhausgebietes, welches Teilbereiche des Bebauungsplanes Nr. 05A „Erweiterung Buchholzcamp“ überplant bzw. einschließt, ist die Wiederaufnahme und Fortsetzung des Planverfahrens aus heutiger Sicht seitens der Gemeinde nicht beabsichtigt.
Da die Bauleitplanung noch „in Aufstellung befindlich“ ist und somit noch keine Rechtskraft erlangt hat, ist ein förmliches Aufhebungsverfahren hierzu nicht erforderlich. Der Beschluss, das Planverfahren einzustellen ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass es sich um die Einstellung eines begonnenen, jedoch nicht zum Abschluss gebrachten Verfahrens handelt.
Finanzielle Auswirkungen sind mit der Einstellung des Planverfahrens nicht verbunden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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156,6 kB
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