Beschlussvorlage - BV-06-2024-008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt gem. § 43 Abs. 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) i. V. m. § 17b Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) die Fortschreibung des beiliegenden Haushaltssicherungskonzeptes 2024.

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Sachverhalt

Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstellen und von der Gemeindevertretung zu beschließen. Im HSK sind Maßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleichs darzustellen und der Konsolidierungszeitraum zu benennen.

Die Verwaltung trägt mit Vorlage des in der Anlage ausgearbeiteten HSK den kommunalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Anforderungen Rechnung. Mit der Umsetzung der im HSK vorgeschlagenen Maßnahmen kann die Gemeinde den angestrebten Haushaltsausgleich nicht erreichen und keinen Konsolidierungszeitraum benennen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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