Beschlussvorlage - BV-06-2024-006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt gem. § 43 Abs. 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) i. V. m. § 17b Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) die Fortschreibung des beiliegenden Haushaltssicherungskonzeptes 2023.

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Sachverhalt

Mit Beschlussfassung vom 02.11.2023 wurde die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2023 der Gemeinde Gotthun von der Gemeindevertretung abgelehnt (BV-06-2023-004). Die Gemeinde ist lt. Kommunalverfassung verpflichtet ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu beschließen. Nach Rücksprache mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde (LK MSE) ist das HSK erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Bei nochmaliger Ablehnung des HSK ist der Bürgermeister der Gemeinde Gotthun verpflichtet gegen den Ablehnungsbeschluss der Gemeindevertretung Widerspruch einzulegen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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