Beschlussvorlage - BV-05-2024-010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

 

  1. aufgrund des §10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V. m. §12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V. S. 270) beschließt die Gemeindevertretung Fincken die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.06 „Solarpark östlich der Bundesautobahn A19” der Gemeinde Fincken, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung.

 

  1. die zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06 aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO MV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.04.2024 (GVOBl. M-V S. 110) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V. S. 270) als Satzung beschlossen.

 

  1. die Begründung einschließlich Umweltbericht mit allen Anlagen wird gebilligt.

 

  1. die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06 „Solarpark östlich der Bundesautobahn A19 bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen.

 

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Sachverhalt

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06 „Solarpark östlich der Bundesautobahn A 19“ der Gemeinde Fincken wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erbracht.

 

Nach der Beschlussfassung über den Abschluss eines Durchführungsvertrages am 26.01.2021 erfolgte dessen Unterzeichnung.

 

Seit 01.01.2023 sind gem. §35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB Freifächensolaranlagen in einem 200m Abstand entlang von Autobahnen als privilegierte Vorhaben im Außenbereich generell zulässig. Somit wäre der Abschluss des Bauleitplanverfahrens nicht mehr notwendig, sondern ein Antrag auf Baugenehmigung ausreichend. Der Vorhabenträger hält an der Beendigung des Bauleitplanverfahrens fest.

 

Da die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erbracht wurden, kann nun das Planungsverfahren mit dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan förmlich beendet werden.

 

Die Verfahrensakte zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.

 

Der genehmigte Bebauungsplan ist anschließend ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden

Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden

und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht

kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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Anlagen

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