Beschlussvorlage - BV-05-2024-009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

 

  1. der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg" der Gemeinde Fincken (Stand 11.09.2024) mit der dazugehörigen Begründung (Stand 12.09.2024) inklusive der Anlagen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg“ der Gemeinde Fincken und die Begründung mit allen dazugehörigen Anlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz, Bauamt.

Die Internetseiten zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

  1. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  2. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 29.11.2022, BV-05-2022-044, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde

Fincken die Plangeltungsbereiche der zur Aufstellung beabsichtigten vorhabenbezogenen

Bebauungspläne „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin“ und „Sondergebiet Solarenergie

Brautweg/Kaeselin“ zu einem Bebauungsplangeltungsbereich zusammengefasst, der

dann als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie

Kaeselin/Brautweg“ aufgestellt wurde.

Ein Antrag auf Zielabweichung für das Bauleitplanverfahren wurde am 23.03.2022 beim

Ministerium eingereicht.

Mit Bescheid vom 10.07.2023 liegt eine Zustimmung zu der beabsichtigten Bauleitplanung

und die Zulassung der Zielabweichung von den raumordnerischen Vorgaben vor.

 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/ Brautweg“ wurde mit E-Mail vom 08.11.2023 durch das Planungsbüro des Vorhabenträgers den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme vorgelegt. Im Zeitraum vom 20.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023 erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Nach der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf durch das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro wurde die Planung überarbeitet und die nun vorliegende Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstellt.

 

Nach Bestätigung des Verfahrensstandes Entwurf erfolgen als nächste durchzuführende Verfahrensschritte nach dem BauGB die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. §2 Abs. 2 BauGB.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Planes mit der Begründung im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt und beteiligt.

 

Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Äußerungen während der Auslegungsfrist von jedermann vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, ortsüblich und über das Internet bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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Anlagen

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