Beschlussvorlage - BV-05-2024-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

 

  1. der beiliegende Planungsstand Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof“ der Gemeinde Fincken (Stand 11.09.2024) mit der dazugehörigen Begründung (Stand 17.09.2024) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird zukünftig unter der Bezeichnung
    „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 „Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof“ der Gemeinde Fincken“ geführt.
     
  2. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebuungsplanes Nr. 13 “Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof” der Gemeinde Fincken mit der dazugehörigen Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz, Bauamt.

Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß §3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro des Vorhabenträgers) übertragen.

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 29.01.2022, BV 05-2022-041, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken das förmliche Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die in der Nähe des ehemaligen Bahnhofes Knüppeldamm (Gemarkung Knüppeldamm, Flur 1, Teilfläche des Flurstückes 45) geplante Photovoltaikfreiflächenanlage eingeleitet.

 

Das Bebauungsplanverfahren wird unter der Bezeichnung „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 „Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof“ der Gemeinde Fincken“ geführt.

 

Ein Antrag auf Zielabweichung für das Bauleitplanverfahren wurde beim Ministerium eingereicht.

 

Mit Bescheid vom 27.11.2023 (Posteingang im Amt Röbel-Müritz am 19.12.2023) liegt eine Zustimmung zu der beabsichtigten Bauleitplanung und die Zulassung der Zielabweichung von den raumordnerischen Vorgaben vor.

 

Nunmehr kann das förmliche Bauleitplanverfahren nach der Billigung des vorliegenden Vorentwurfsstandes durch die Gemeindevertretung eingeleitet werden.

Es erfolgen nach ortsüblicher Bekanntmachung eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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