Beschlussvorlage - BV-25-2024-038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Röbel/Müritz.

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung hat in § 9 der neuen Hauptsatzung der Stadt die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirats als Interessensvertretung für die Kinder und Jugendlichen der Stadt beschlossen. Gemäß § 9 Abs. 2 der neuen Hauptsatzung arbeitet der Kinder- und Jugendbeirat auf der zusätzlichen Grundlage einer von der Stadtvertretung beschlossenen (weiteren) Satzung. Die in der Anlage beigefügte Satzung ist diese weitere Satzung. Sie regelt unter anderem die Aufgaben, Rechte und Zusammensetzung des Kinder- und Jugendbeirats.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

   x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

   x

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

600,- € im Jahr  Aufwandsentschädigung der/des Vorsitzenden

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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