Beschlussvorlage - BV-18-2024-027
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenumbenennung eines Teilbereiches der Goethestraße in Feuerwehrplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Siegmund
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rechlin
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Entscheidung
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12.09.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42),zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184), können Gemeinden den Straßen Namen geben.
Straßennamen dienen der Orientierung, von daher müssen diese eine eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gewährleisten. Durch die Vergabe des Straßennamens - Feuerwehrplatz - ist der bisherige Teil der Goethestraße eindeutiger definiert und eine unverwechselbare Bestimmungsangabe gesichert.
Der Feuerwehrplatz ist bereits öffentlich gewidmet. Ein Vermerk über die Umbenennung des Teilbereiches der Goethestraße in Feuerwehrplatz im Straßenberzeichnis der Gemeinde Rechlin erfolgt.
Dem Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Rechlin wird die Hausnummer eins zugeordnet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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419,2 kB
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