Beschlussvorlage - BV-02-2024-015
Grunddaten
- Betreff:
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Satzungsbeschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03a "Wohnhaus Röbeler Straße" der Gemeinde Bollewick
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bollewick
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Entscheidung
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04.09.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:
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aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.04.2024 (GVOBl. M-V. S. 270) beschließt die Gemeindevertretung Bollewick die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03a „Wohnhaus Röbeler Straße“ der Gemeinde Bollewick, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung.
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die zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03a aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M‑V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.04.2024 (GVOBl. M-V S. 110) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.04.2024 (GVOBl. M-V. S. 270) als Satzung beschlossen.
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die Begründung wird gebilligt.
- die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03a „Wohnhaus Röbeler Straße“ bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03a mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Im Aufstellungsverfahren zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03a „Wohnhaus Röbeler Straße“ der Gemeinde Bollewick wurden die erforderlichen Verfahrensschritte durchgeführt.
Im Aufstellungsbeschluss (BV-02-2024-002) wurde als Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan gelten soll, eine Teilfläche des Flurstücks 75/1, Flur 2, Gemarkung Bollewick beschlossen.
Zwischenzeitlich wurde das zu bebauende Flurstück herausgeteilt, der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst nun das Flurstück 75/3, Flur 2, Gemarkung Bollewick.
Ein Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträgerin wurde nach der Beschlussfassung (BV-02-2024-014) unterzeichnet.
Das Planverfahren kann nunmehr mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.
Da die Gemeinde Bollewick nicht über einen Flächennutzungsplan verfügt, ist ein Antrag auf Prüfung und Genehmigung der Verfahrensakte zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan beim Landkreis MSE einzureichen.
Anlagen
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3,4 MB
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