Beschlussvorlage - BV-25-2024-023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Röbel/Müritz.

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Sachverhalt

Die Stadt Röbel/Müritz hat sich zuletzt am 18. April 2023 eine Hauptsatzung gegeben.

Am 09.06.2024 wurde die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in zahlreichen Punkten geändert. Einige dieser Änderungen haben zur Folge, dass auch die Hauptsatzung der Stadt geändert werden muss. In unserer Informationsveranstaltung zur konstituierenden Sitzung haben wir darüber berichtet. Unseren Vorschlag für die geänderte Hauptsatzung finden Sie in der Anlage „Neue Hauptsatzung Stadt Röbel_Müritz“.

Dabei haben wir sowohl die in der Informationsveranstaltung am 04.07.2024 geäußerten Änderungswünsche der Stadtvertretung sowie die Änderungswünsche der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 05.07.2024 in das Dok. „Neue Hauptsatzung Stadt Röbel_Müritz“ eingearbeitet.

Aus Gründen der Rechtssicherheit orientieren sich die vorgeschlagenen Änderungen der Hauptsatzung an einem Muster des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern, das der Städte- und Gemeindetag für hauptamtlich verwaltete Gemeinden (Stadt) entwickelt hat. Sie finden das Muster in der Anlage „Muster StGt Hauptsatzung für hauptamtlich verwaltete Gemeinden“. Dieses Muster ist allerdings lediglich eine Orientierung. Wir haben die konkrete Situation in der Stadt in Zusammenarbeit mit Ihrem Bürgermeister betrachtet und die Hauptsatzung an die Verhältnisse in der Stadt angepasst, um Sie in Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bestmöglich zu unterstützen. 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

   x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

   x

Nein

 

Ja, Produktkonto

Grund: neue Höchstsätze für Entschädigungen

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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