Beschlussvorlage - BV-30-2024-009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Südmüritz beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Südmüritz.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Südmüritz hat sich am 09. Juni 2020 eine Hauptsatzung gegeben, die das letzte Mal am 28. Juli 2020 geändert wurde.

Am 09.06.2024 wurde die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in zahlreichen Punkten geändert. Einige dieser Änderungen haben zur Folge, dass auch die Hauptsatzung der Gemeinde geändert werden muss. In unserer Informationsveranstaltung zur konstituierenden Sitzung haben wir darüber berichtet. Unseren Vorschlag für die geänderte Hauptsatzung finden Sie in der Anlage „Neue Hauptsatzung Südmüritz“.

Aus Gründen der Rechtssicherheit orientieren sich die vorgeschlagenen Änderungen der Hauptsatzung an einem Muster des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern, das der Städte- und Gemeindetag für amtsangehörige Gemeinde entwickelt hat. Sie finden das Muster in der Anlage „Muster StGt einer Hauptsatzung für amtsangehörige Gemeinden“. Dieses Muster ist allerdings lediglich eine Orientierung. Wir haben die konkrete Situation in Ihrer Gemeinde in Zusammenarbeit mit Ihrem Bürgermeister betrachtet und die Hauptsatzung an die Verhältnisse in Ihrer Gemeinde angepasst, um Sie in Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bestmöglich zu unterstützen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

  

Nein

   x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

   x

Nein

 

Ja, Produktkonto

Grund: neue Höchstsätze für Entschädigungen

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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