Beschlussvorlage - BV-13-2024-011
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung des Erschließungsweges Kirchstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Barbara Zimmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Leizen
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Entscheidung
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06.06.2024
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Sachverhalt
Es ist geplant ein Baugrundstück zu erschließen. Der Bauantrag auf Vorbescheid ist beim zuständigen Landkreis MSE gestellt. Voraussetzung für die Erteilung des Vorbescheides ist die öffentlich-rechtliche Widmung des Erschließungsweges. Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme Kirchstraße ist die Zuwegung ausgebaut und erschlossen worden. Der Erschließungsweg dient auch als Zuwegungzum Grundstück Flurstück 188/9.
Die aufgeführten Flurstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde Leizen, somit ist die Gemeinde Leizen Träger der Straßenbaulast. Gemäß § 7 Abs. 3 StrWG M-V ist dies Voraussetzung für ein Widmungsverfahren.
Entsprechend § 3 Abs. 3a StrWG M-V erfolgt die Einstufung als Ortsstraße.
Die Straße wird im Straßenverzeichnis der Gemeinde Leizen unter der laufenden Nr. 16 mit der Bezeichnung "Kirchstraße" geführt.
Die Widmung ist entsprechend § 7 Abs. 2 StrWG M-V durch das Amt Röbel/Müritz öffentlich bekanntzumachen.“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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