Beschlussvorlage - BV-13-2024-011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeindevertretung Leizen beschließt die Flurstücke 188/8 und 188/10 der Flur 3 in der Gemarkung Leizen dem öffentlichen Verkehr entsprechend § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) als Ortsstraße zu widmen. 

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Sachverhalt

Es ist geplant ein Baugrundstück zu erschließen. Der Bauantrag auf Vorbescheid ist beim zuständigen Landkreis MSE gestellt. Voraussetzung für die Erteilung des Vorbescheides ist die öffentlich-rechtliche Widmung des Erschließungsweges. Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme Kirchstraße ist die Zuwegung ausgebaut und erschlossen worden. Der Erschließungsweg dient auch als Zuwegungzum Grundstück Flurstück 188/9.

Die aufgeführten Flurstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde Leizen, somit ist die Gemeinde Leizen Träger der Straßenbaulast. Gemäß § 7 Abs. 3 StrWG M-V ist dies Voraussetzung für ein Widmungsverfahren.

Entsprechend § 3 Abs. 3a StrWG M-V erfolgt die Einstufung als Ortsstraße.

Die Straße wird im Straßenverzeichnis der Gemeinde Leizen unter der laufenden Nr. 16 mit der Bezeichnung "Kirchstraße" geführt.

Die Widmung ist entsprechend § 7 Abs. 2 StrWG M-V durch das Amt Röbel/Müritz öffentlich bekanntzumachen.“

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

  x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

  x

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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