Beschlussvorlage - BV-25-2024-020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplans Nr. 18 „Tourismusgebiet An der Müritz – Teilgebiet IIIa“ der Stadt Röbel/Müritz – Fortwährende Zustimmung zu einer Umsetzung des Vorhabens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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04.06.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- die fortwährende Zustimmung zur Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 18 „Tourismusgebiet An der Müritz – Teilgebiet IIIa“
- an den Festsetzungen der Planung wird weiterhin festgehalten
- eine Bebauung des Gebietes im Rahmen des Bebauungsplans ist weiterhin gewünscht
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 28.09.2010 hat die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz die Satzung des Bebauungsplans Nr. 18 „Tourismusgebiet An der Müritz – Teilgebiet IIIa“ beschlossen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung trat die Satzung am 23.10.2010 in Kraft.
Eine Umsetzung des Bebauungsplanes blieb bislang aus. Folglich stellte sich im Geltungsbereich des B-Plans, aufgrund natürlicher Sukzession, zwischenzeitlich Wald ein. Laut des § 15 Landeswaldgesetz (LWaldG) darf ein Wald lediglich mit „[…] vorheriger Genehmigung der Forstbehörden gerodet und in eine andere Nutzungsart überführt werden (Umwandlung). Einer Genehmigung bedarf es nicht, soweit Regelungen in einem Bebauungsplan oder einer städtebaulichen Satzung eine andere Nutzung vorsehen, zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses kein Wald nach § 2 [LWaldG] bestand und seit dem Satzungsbeschluss weniger als zehn Jahre vergangen sind.“
Aufgrund dessen, dass seit des Satzungsbeschlusses bereits mehr als 10 Jahre vergangen sind, ist vor Beginn der Umsetzung des Bebauungsplanes ein Antrag auf Waldumwandlung bei der zuständigen Forstbehörde durch die Vorhabenträger zu stellen. Voraussetzung für die Genehmigung ist ein Beschluss der Stadtvertretung, welcher die fortwährende Zustimmung der Umsetzung des Bebauungsplanes beinhaltet und der Forstbehörde somit als Nachweis dafür dient, dass die Stadt Röbel/Müritz weiterhin an der Planung festhält und eine Bebauung im Rahmen des Bebauungsplanes gewünscht ist.
Nach Beratung über den Sachverhalt am 15.05.2024, stimmten die Mitglieder des Bauausschusses über die fortwährende Zustimmung zur Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 18 „Tourismusgebiet An der Müritz – Teilgebiet IIIa“ mehrheitlich positiv (7 Ja-Stimmen/ 2 Enthaltungen) ab und wünschten die Erarbeitung einer Beschlussvorlage für die weitere Beratung im Hauptausschuss und der anschließenden Beschlussfassung im Rahmen der Stadtvertretersitzung.
