Beschlussvorlage - BV-25-2024-018
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorentwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Energie- und Wirtschaftshof an der Umgehungsstraße" der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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15.05.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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04.06.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/ Müritz beschließt:
- Der Vorentwurf des Bebuungsplanes “Energie- und Wirtschaftshof an der Umgehungsstraße” der Stadt Röbel/ Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom April 2024 beschlossen. Der Vorentwurf der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2024 gebilligt.
- Der Vorentwurf des Bebuungsplanes “Energie- und Wirtschaftshof an der Umgehungsstraße” der Stadt Röbel/ Müritz mit der dazugehörigen Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz, Bauamt.
Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt
Die Stadt Röbel/Müritz plant die Verlegung des bestehenden Wirtschaftshof aus dem Wohngebiet am Marienfelder Weg auf ein immissionsschutzrechtlich konfliktärmeres Grundstück im Anschluss an das Industriegebiet „Glienholzweg“ der Stadt. Mit Beschluss vom 14.09.2021 hat die Stadtvertretung den Aufstellungsbeschluss zum Bebuungsplan “Energie- und Wirtschaftshof an der Umgehungsstraße” gefasst.
Durch das beauftragte Planungsbüro wurde der Vorentwurf zum Bebauungsplan ausgearbeitet.
Nach der Billigung des Vorentwurfes durch die Stadtvertretung werden die gemäß Baugesetzbuch durchzuführenden Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Weiterhin erfolgt die Abstimmung der Planung mit den Nachbargemeinden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Vorentwurf des Planes und der Begründung im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt und beteiligt.
Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Äußerungen während der Auslegungsfrist von jedermann vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, ortsüblich und über das Internet bekanntzumachen.
Bevor die Behörden und Träger der sonstigen öffentlichen Belange und die Nachbargemeinden im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung beteiligt werden können, ist es notwendig, dass die Vorentwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durch Beschluss von der Gemeinde gebilligt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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