Beschlussvorlage - BV-30-2024-005
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung des Flächennutzungskonzepts zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Ferien- und Touristikpark Müritzblick" Ortsteil Vipperow der Gemeinde Südmüritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Südmüritz
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Entscheidung
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29.05.2024
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Sachverhalt
Mit Beschluss vom 15.05.2023 (BV-30-2023-007) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz das förmliche Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den „Ferien- und Touristikpark Müritzblick" Ortsteil Vipperow der Gemeinde Südmüritz eingeleitet. Am 20.10.2023 wurde die Planungsanzeige für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an das Amt für Raumordnung und Landesplanung gesendet. Laut des Zwischenbescheides vom 16.11.2023 konnte die derzeit angezeigte Planung in der vorliegenden Form nicht abschließend raumordnerisch beurteilt werden.
Bereits im Jahr 2020 wurde dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte die Planungsabsicht zur Aufstellung eines Bebauungsplans angezeigt. Hierzu erfolgte mit Schreiben vom 25.11.2020 eine negative landesplanerische Stellungnahme, da die vom Vorhabenträger beabsichtigte Planung nicht den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung entsprach.
Anschließend fanden mehrere Gespräche des Vorhabenträgers mit der Gemeinde Südmüritz
bzw. dem Amt Röbel/Müritz und auch der obersten Landesplanungsbehörde, dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, statt. Letztere verdeutlichte im Gespräch am 27.06.2022 sowie in ihrem Schreiben vom 06.03.2023, dass sie im Falle eines Aufstellungsbeschlusses durch die Gemeinde Südmüritz zur Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung tendiert.
Mit dem Ziel, das Projekt weiter voranzutreiben, wurde nach Beratung in der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Südmüritz am 27.09.2023 eine Arbeitsgruppe gebildet, welche sich aus 4 Gemeindevertretern, 2 Vertretern des Vorhabenträgers, 2 Mitarbeitern des Planungsbüros sowie 2 Mitarbeitern der Verwaltung zusammensetzt.
Im Ergebnis wurde durch das Planungsbüro ein Flächennutzungskonzept erstellt, welches die grundsätzliche Aufteilung der Flächennutzungen im Plangebiet darstellt. Ebenso dient das Flächennutzungskonzept als Grundlage für die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts zum B-Plan, welches als Grundlage für das Raumordnungsverfahren sowie für die Erarbeitung der Planzeichnung und der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sowie aller dazugehörigen Unterlagen und Gutachten dienen wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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