Beschlussvorlage - BV-02-2024-005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt die Annahme von Spendensammlungen in der Scheune Bollewick gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V.

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Sachverhalt

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V beteiligen.

Für die Durchführung von Spendensammlungen, deren Geldgeber im Nachhinein nicht nachvollziehbar sind, ist im Vorfeld ein Beschluss durch die Gemeindevertretung herbeizuführen. Durch diesen Beschluss ist die Annahme dann bereits positiv getroffen. Sammlungen können durch das Aufstellen einer verschlossenen Sammelbox in den Räumlichkeiten der Scheune Bollewick durchgeführt werden. Die Leerung erfolgt durch 2 Personen und wird zeitnah bei der Amtskasse eingezahlt. Die Spenden dürfen erst nach erfolgter Einzahlung in der Amtskasse verwendet werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Produktkonto …57504…….

 

 

 

 

 

 

                          oder  28101

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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