Beschlussvorlage - BV-02-2024-005
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme von Spendensammlungen in der Scheune Bollewick
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Hoffmann
- Antragsteller:
- Hoffmann, Jana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bollewick
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Entscheidung
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28.05.2024
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Sachverhalt
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V beteiligen.
Für die Durchführung von Spendensammlungen, deren Geldgeber im Nachhinein nicht nachvollziehbar sind, ist im Vorfeld ein Beschluss durch die Gemeindevertretung herbeizuführen. Durch diesen Beschluss ist die Annahme dann bereits positiv getroffen. Sammlungen können durch das Aufstellen einer verschlossenen Sammelbox in den Räumlichkeiten der Scheune Bollewick durchgeführt werden. Die Leerung erfolgt durch 2 Personen und wird zeitnah bei der Amtskasse eingezahlt. Die Spenden dürfen erst nach erfolgter Einzahlung in der Amtskasse verwendet werden.
