Beschlussvorlage - BV-18-2024-013
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Geltungsbereiches zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Photovoltaikanlage Müritz Airpark“ und Planungsanzeige
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Rechlin
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.05.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:
-
die Einbeziehung der Flurstücke 84, 90 und 91 der Flur 1, Gemarkung Kotzow in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Photovoltaikanlage Müritz Airpark“ der Gemeinde Rechlin.
-
die Einbeziehung der Flurstücke und Erweiterung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
-
die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
Sachverhalt
Mit Beschluss BV-18-2022-048 vom 06.10.2022 hat die Gemeindevertretung das Planungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Photovoltaikanlage Müritz Airpark“ der Gemeinde Rechlin förmlich eingeleitet. Mit diesem Beschluss wurde der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der aus drei Teilgeltungsbereichen besteht, festgesetzt.
Mit der Bauleitplanung ist die Erarbeitung einer Planungsgrundlage für die anschließende Realisierung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf drei Teilflächen im Umfeld des Verkehrslandeplatzes Müritz Airpark beabsichtigt. Der Vorhabenträger hat bereits die Photovoltaikanlage auf dem Verkehrslandeplatz am östlichen Ende der Landebahn errichtet.
Der Vorhabenträger konnte in dem östlich des Verkehrslandeplatzes und der Bundesstraße 198 gelegenen Teilgeltungsbereich 3 weitere Flurstücke vertraglich sichern, die nun mit in die Bauleitplanung einbezogen werden sollen. Mit diesen Flurstücken entsteht im Teilgeltungsbereich 3 eine dann zusammenhängende Planungsfläche.
Der Aufstellungsbeschluss vom 06.10.2022 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde bisher noch nicht ortsüblich bekannt gemacht. Dies erfolgt nunmehr mit der Flächenerweiterung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
470 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
15,4 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
595,2 kB
|
