Beschlussvorlage - BV-04-2024-012
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Bütow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Sylvia Weber
- Antragsteller:
- Weber, Silvia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bütow
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Entscheidung
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28.05.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Bütow zum 31.12.2021 fest. Der Jahresüberschuss von 11.562,84 € wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zugestimmt.
Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Bütow hat den Jahresabschluss 2021 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.2021 5.866.840,74 €
Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2021 4.711.570,36 €
Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2021 2.003.175,75 €
Ergebnishaushalt
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt -114.979,16 €. Durch die Entnahme der im Haushaltsjahr 2019 gebildeten Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich nach § 36 Abs. 7 GemHVO-Doppik M-V in Höhe von 126.542,00 € konnte das Jahresergebnis verbessert werden. Die geplanten Entnahmen der Infrastrukturpauschale nach § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V und aus der allgemeinen Kapitalrücklage nach § 18 Abs. 5 GemHVO-Doppik M-V waren nicht erforderlich. Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der positiven Vorträge aus Vorjahren erreicht (§ 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik).
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Ergebnishaushalt |
Betrag |
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1. |
Vorträge aus Vorjahren (Stand 31.12.2020) |
185.548,28 € |
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2. |
Jahresergebnis 2021 lfd. Jahr |
11.562,84 € |
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3. |
Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt 31.12.2021 |
197.111,12 € |
Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen des Jahres 2021 beträgt -9.241,05 €. Kredittilgungen erfolgten nicht. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der positiven Vorträge aus Vorjahren erreicht.
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Finanzhaushalt |
Betrag |
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1. |
Laufende Ein- und Auszahlungen (Stand 31.12.2020) |
1.876.569,35 € |
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2. |
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen 2021
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-9.241,05 € |
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3. |
Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen 2021
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0,00 € |
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4. |
Haushaltsausgleich Finanzhaushalt 31.12.2021
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1.867.328,30 € |
Der Beschluss über den Jahresabschluss 2021 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 10 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehören auch der Prüfbericht und der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,4 MB
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