Beschlussvorlage - BV-11-2024-004
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kieve
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Ulrike Bahle
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kieve
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Entscheidung
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24.05.2024
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Sachverhalt
Die Hauptsatzung der Gemeinde Kieve wurde am 20. Juni 2014 beschlossen. Nach nunmehr 10 Jahren und der allgemeinen Preisentwicklung ist es angezeigt, eine Anpassung der Entschädigungen vorzunehmen. Laut § 8 der 2019 vom Land neu beschlossenen Entschädigungsverordnung kann die Entschädigung für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern höchstens 700 €, die Entschädigung für die 1. Stellvertretung bis zu 20 % und die 2. Stellvertretung bis zu 10 % der funktionsbezogenen Aufwandentschädigung des Bürgermeisteramtes betragen.
Unter Berücksichtigung der Finanzlage der Gemeinde wird vorgeschlagen, die monatliche Bürgermeisterentschädigung auf 500 € (bisher 300 €), für die 1. Stellvertretung auf 40 € (bisher 20 €) und für die 2. Stellvertretung auf 20 € (bisher 10 €) festzusetzen. Die stellvertretenden Personen erhalten daneben ein Sitzungsgeld. Die Änderung der Hauptsatzung ist bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen und tritt zum 01.06.2024 in Kraft, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde nicht innerhalb von 2 Monaten nach Eingang der erforderlichen Unterlagen eine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend macht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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209,5 kB
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