Beschlussvorlage - BV-11-2024-004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kieve beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kieve. Die geänderte Hauptsatzung tritt zum 01.06.2024 in Kraft.

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Sachverhalt

Die Hauptsatzung der Gemeinde Kieve wurde am 20. Juni 2014 beschlossen. Nach nunmehr 10 Jahren und der allgemeinen Preisentwicklung ist es angezeigt, eine Anpassung der Entschädigungen vorzunehmen. Laut § 8 der 2019 vom Land neu beschlossenen Entschädigungsverordnung kann die Entschädigung für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern höchstens 700 €, die Entschädigung für die 1. Stellvertretung bis zu 20 % und die 2. Stellvertretung bis zu 10 % der funktionsbezogenen Aufwandentschädigung des Bürgermeisteramtes betragen.

Unter Berücksichtigung der Finanzlage der Gemeinde wird vorgeschlagen, die monatliche Bürgermeisterentschädigung auf 500 € (bisher 300 €), für die 1. Stellvertretung auf 40 € (bisher 20 €) und für die 2. Stellvertretung auf 20 € (bisher 10 €) festzusetzen. Die stellvertretenden Personen erhalten daneben ein Sitzungsgeld. Die Änderung der Hauptsatzung ist bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen und tritt zum 01.06.2024 in Kraft, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde nicht innerhalb von 2 Monaten nach Eingang der erforderlichen Unterlagen eine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend macht. 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 X

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…0………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

2024 –

1.610 € (mehr)

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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