Beschlussvorlage - BV-30-2023-012
Grunddaten
- Betreff:
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Billigung der Unterlagen zum Antrag auf Zielabweichung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark ehemaliger Agrarflugplatz" der Gemeinde Südmüritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Südmüritz
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Entscheidung
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06.07.2023
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11.04.2024
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Erledigt
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Bauausschuss Südmüritz
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Vorberatung
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14.03.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt:
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das beiliegende Dokument mit Erläuterungen des Vorhabenträgers zum Antrag für ein Zielabweichungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark ehemaliger Agrarflugplatz“ (Stand 10.02.2023) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
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die Verwaltung wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark ehemaliger Agrarflugplatz“ der Gemeinde Südmüritz einen Antrag auf Zielabweichung für die Überplanung von Ackerflächen mit einer Photovoltaikanlage beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit einzureichen.
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 19.05.2022, BV-30-2022-013, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz das förmliche Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die südwestlich der Ortslage Vipperow geplante Photovoltaikfreiflächenanlage eingeleitet.
Nach der Billigung der Unterlage zum Zielabweichungsverfahren durch die Gemeindevertretung sollen diese mit dem Antrag auf Zielabweichung beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit eingereicht werden.
Zur Erläuterung: Die „Vorgaben“ für die Bauleitplanungen auf dem Gebiet einer Gemeinde sind im gültigen Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V von 2016) und im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS von 2011) als Ziele und Grundsätze der Raumordnung verankert und durch die Gemeinden bei der Bauleitplanung auf Gemeindeebene zu berücksichtigen.
Danach sind großflächige Photovoltaikanlagen bisher nur auf einer ganz bestimmten Flächenkulisse, z. B im 110m Korridor an Autobahnen und Bahntrassen oder auf Konversionsflächen, zulässig.
Das beabsichtigte Planungsvorhaben zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Geltungsbereich ca. 36 ha) für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaikfreiflächenanlage entspricht nicht den aktuell geltenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung gemäß dem Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V) und dem Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS).
Nach dem am 10.06.2021 im Landtag Mecklenburg-Vorpommern beratenen Antrag der Fraktionen der SPD und CDU „Potenziale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen“ -Drucksache 7/6169- sollen weitere Flächen für eine Nutzung durch Photovoltaikanlagen geprüft und bei Einhaltung von nachvollziehbaren Rahmenbedingungen (Matrix) in einem Zielabweichungsverfahren zugelassen werden.
Zuständige Behörde für das Zielabweichungsverfahren ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern als Oberste Landesplanungsbehörde.
Das Zielabweichungsverfahren ist von der Gemeinde zu beantragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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