Beschlussvorlage - BV-19-2024-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Gemeinde Schwarz zum Vorentwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte Programmsatz 6.5(5) Vorranggebiete für Windenergieanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Schwarz
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Entscheidung
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14.03.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwarz beschließt im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) im Programmsatz 6.5(5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ zum Vorentwurf Stand 27.11.2023 folgende Stellungnahme abzugeben:
Entwurf der Stellungnahme (siehe Anlage 1)
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwarz hatte im Rahmen der bereits seit 2013 laufenden Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Mecklenburgische Seenplatte zu den beabsichtigten Ausweisungen von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen in der Gemeinde und der Region Stellungnahmen abgegeben und ihre Anregungen und Bedenken vorgetragen. Aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen hat der Regionale Planungsverband dieses Beteiligungsverfahren nach der 4. Beteiligungsstufe nicht mehr abgewogen.
Der vom Regionalen Planungsverband am 27.11.2023 beschlossene Vorentwurf für die Teilfortschreibung des RREP enthält im Bereich der Gemeinde Schwarz (siehe Anlage 2) die Potenzialflächen
Nr. 97 „Schwarz-N“ mit einer Größe von 57 ha (Schwarz und Stadt Mirow),
Nr. 98 „Schwarz“ mit einer Größe von 168 ha und
Nr. 99 „Schwarz-S“ mit einer Größe von 40 ha.
Bei der Potentialfläche Nr. 97 handelt es sich um eine „Potentialfläche mit besonderer Konfliktlage“, die aufgrund der Nähe zu einem Denkmal der Kategorie A im nördlichen Teil reduziert werden könnte.
Mit Schreiben des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte vom 08.01.2024 wurden alle Gemeinden im Amt Röbel-Müritz als öffentliche Stellen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 Raumordnungsgesetz zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.
Diese können bis zum 15.03.2024 abgegeben werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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