Beschlussvorlage - BV-19-2024-004
Grunddaten
- Betreff:
-
Anschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges LF20 für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schwarz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Siegmund
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Schwarz
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Entscheidung
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14.03.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretungder Gemeinde Schwarz beschließt die Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges LF20 für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schwarz.
Als Finanzierung ist die Inanspruchnahme von kreislichen Fördermitteln des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und Fördermitteln vom Land M-V aus der Sonderbedarfszuweisung (SBZ) zu realisieren.
Die Beschaffung des LF 20 erfolgt über die Landeszentralbeschaffung M-V.
Der Beschluss 19-2021-003 vom 17.06.2021 zur perspektivischen Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Staffelkabine, unter Einbezug von Fördermitteln, wird aufgehoben.
Sachverhalt
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schwarz verfügt aktuell über ein Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 (Staffelbesatzung), Baujahr 1989, mit 2.400 Liter Wasser an Bord, über ein TLF 16/24 (Truppbesatzung), Baujahr 1981, mit 2.500 Liter Wasser an Bord sowie über ein LF 10/6 (Gruppenbesatzung), Baujahr 2003, mit 600 Liter Wasser an Bord. Beide TLF Einsatzfahrzeuge entsprechen aufgrund ihres hohen Alters nicht den geforderten Sicherheitsstandards. Altersbedingt treten immer häufiger Schäden von erheblichem Umfang auf und müssen unter hohen finanziellen Aufwand repariert werden. Die vorhandenen Fahrzeuge sind nunmehr um die 40 Jahre alt und werden den gesetzten Anforderungen zum zuverlässigen und zielorientierten Abarbeiten der Einsatzlagen, durch die Freiwillige Feuerwehr Schwarz, nicht mehr gerecht und sind auszutauschen bzw. perspektivisch aus dem Fuhrpark zu nehmen.
Laut vorliegender Brandschutzbedarfsplanung des Amtes Röbel-Müritz aus 2019 soll sich die zukünftige Fahrzeugstruktur der FFw Schwarz wie folgt darstellen:
IST Fahrzeug SOLL langfristig
LF 16/12 BJ 2003 LF 10
TLF 16/25 BJ 1989 TLF 3000
TLF 16/24 BJ 1981 Wegfallend
Der tatsächliche Trend in der Einsatzlage und der perspektivische Wegfall des dritten, 43jährigen Einsatzfahrzeuges ergibt, als langfristige und sinnvolle Austauschbasis in der Fahrzeugstruktur der FFw Schwarz ein Löschgruppenfahrzeuges LF 20, um das Ausrücken der benötigten Einsatzstärkte umzusetzen zu können. Zukunftsorientiert sorgt das Vorhalten eines LF 20 und eines LF 10 für eine gute Taktung der Einsätze in den diversen Einsatzlagen.
Aufgrund neuer Vorgaben und Festsetzungen seitens der Fördermittelgeber sollen perspektivisch nur noch Tanklöschfahrzeuge TLF 3000 mit Truppkabine (Besatzung 3 Einsatzkräfte) angeschafft werden können. Dieses Einsatzfahrzeug stellt keine Option dar, um perspektivisch mögliche Einsatzlagen mit der erforderlichen Einsatzkräftestärke abzusichern.
Die Neuausrichtung auf ein LF 20 (Besatzung 9 Personen) ist zielführend und optimal für die Abdeckung der Einsatzlagen. Auch die Brandschutzdienstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte befürwortet die Einsatzfahrzeugneuausrichtung auf ein LF 20.
In der zukünftigen Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung des Amtes Röbel-Müritz ist auf die Anpassung des Fahrzeugsolls von TLF 16/25 auf LF 20 hinzuwirken.
Die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nach DIN, für die Feuerwehr Schwarz, ohne Fördermittel würde die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Schwarz übersteigen.
Die Gesamtkosten für das benannte Einsatzfahrzeug können, bei Einzelausschreibung, bis zu ca. 660.000,00 € betragen.
Bei Abnahme eines Einsatzfahrzeuges LF 20 aus der zentralen Landesbeschaffung M-V ist eine größere finanzielle Einsparung zu erwarten. Die Fahrzeugbeschaffung aus der Landesbeschaffung stellt für die Gemeinde Schwarz die wirtschaftlichste Variante dar, um den Brandschutz bestmöglich mit Einsatztechnik auszustatten.
Finanzierungsziel für die Anschaffungsmaßnahme ist die Drittelförderung - 1/3 Gemeinde Schwarz, 1/3 LK MSE, 1/3 Land M-V.
