Beschlussvorlage - BV-18-2024-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Rechlin beschließt die neugefasste Kurabgabensatzung der Gemeinde Rechlin und die Aufhebung der BV-18-2024-001 vom 31.01.2024.

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Sachverhalt

Die Kurabgabensatzung ist gemäß derzeitiger Rechtsauffassung in den Punkten

-kurabgabepflichtiger Personenkreis

-Entstehung, Fälligkeit und Entrichtung der Kurabgabe sowie

-Pflichten der Wohnungsgeber und vergleichbarer Personen

erweitert bzw. neugefasst worden.

 

Inhaltlich sind zudem die Befreiungen von der Kurabgabe, die Nutzung des kurabgabefinanzierten ÖPNVs sowie die weitere Digitalisierung des Meldewesens fortgeschrieben. l

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 X

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 X

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

57501/43620000

Ertrag/Einzahlung in €            

ca.50.000,00 € 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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