Beschlussvorlage - BV-25-2023-058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Kirchenholz“ der Stadt Röbel/ Müritz im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Kirchenholz“ der Stadt Röbel/ Müritz im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ist ortsüblich bekanntzumachen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Kirchenholz“ der Stadt Röbel/ Müritz im vereinfachten Verfahren ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Die zusammenfassende Erklärung entfällt.

 

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Sachverhalt

 

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Kirchenholz“ der Stadt Röbel/Müritz wurden die nach Baugesetzbuch erforderlichen Verfahrensschritte durchgeführt, sodass das Planverfahren nunmehr mit dem Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden kann.

Die Bebauungsplanänderung ist aus dem wirksamen Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses kann somit die Satzung zur Rechtskraft gebracht werden.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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