Beschlussvorlage - BV-30-2023-025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Südmüritz mit Wirkung zum 01.01.2024.

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Sachverhalt

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Südmüritz über die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2023 der Gemeinde Südmüritz

(Beschluss- Nr. 30-2023-023) sind die Hebesätze der Realsteuern ab dem 01.01.2024 wie folgt anzupassen:

Grundsteuer A  von 260 v.H.  auf 280 v. H.

Grundsteuer B           von 300 v.H. auf 320 v. H.

Gewerbesteuer          von 300 v.H. auf 320 v. H. . 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 X

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 X

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

61100

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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