Beschlussvorlage - BV-02-2023-023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:

   

  1. die Billigung des beiliegenden Dokumentes „Herleitung zum Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens gemäß § 6 Raumordnungsgesetz“ in der Fassung vom 29.09.2023 mit den Ausführungen des Vorhabenträgers zu den Kriterien des Zielabweichungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Hohe Tannen“.

 

  1. die Verwaltung wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Hohe Tannen“ der Gemeinde Bollewick den Antrag auf Zielab­weichung in der vorliegenden Fassung vom 29.09.2023 für die Überplanung von Acker­flächen mit einer Photo­voltaik­anlage beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit einzu­reichen.

 

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 25.05.2023, BV-02-2023-006, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick das förmliche Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die südwestlich der Ortslage Bollewick geplante Photovoltaikfreiflächenanlage eingeleitet.

 

 

Da diese Planung nicht den Vorgaben des Landesraumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte entspricht, ist ein „Zielabweichungsverfahren“ notwendig.

 

 

Nach der Billigung der Unterlage zum Zielabweichungsverfahren inklusive der Anlagen sollen diese mit dem Antrag auf Zielabweichung beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit eingereicht werden.

 

 

Zur Erläuterung: Die „Vorgaben“ für die Bauleitplanungen auf dem Gebiet einer Gemeinde sind im gültigen Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V von 2016) und im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS von 2011) als Ziele und Grundsätze der Raumordnung verankert und durch die Gemeinden bei der Bauleitplanung auf Gemeindeebene zu berücksichtigen.

 

Danach sind großflächige Photovoltaikanlagen bisher nur auf einer ganz bestimmten Flächenkulisse, z. B im 110m Korridor an Autobahnen und Bahntrassen oder auf Konversionsflächen, zulässig.

 

 

Das beabsichtigte Planungsvorhaben zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Geltungsbereich ca. 9,6 ha) für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaikfreiflächenanlage entspricht nicht den aktuell geltenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung gemäß dem Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V) und dem Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS).

 

 

Nach dem am 10.06.2021 im Landtag Mecklenburg-Vorpommern beratenen Antrag der Fraktionen der SPD und CDU „Potenziale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen“ -Drucksache 7/6169- sollen weitere Flächen für eine Nutzung durch Photovoltaikanlagen geprüft und bei Einhaltung von nachvollziehbaren Rahmenbedingungen (Matrix) in einem Zielabweichungsverfahren zugelassen werden.

 

 

Zuständige Behörde für das Zielabweichungsverfahren ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern als Oberste Landesplanungsbehörde.

 

Das Zielabweichungsverfahren ist von der Gemeinde zu beantragen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

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Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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