Beschlussvorlage - BV-04-2023-011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Gemeinde Bütow fasst folgenden Beschluss:

 

1. Um die Planungs- und Investitionssicherheit in Bezug auf die städtische Wärmeversorgung sicherzustellen, wird eine Kommunale Wärmeplanung erstellt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Fördermittelantrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu stellen.

 

3. Die notwendigen Eigenmittel sind im Gemeindehaushalt 2024 bereitzustellen.

 

4. Die Kommunale Wärmeplanung soll von einem fachkundigen externen Dienstleister erstellt werden. Dieser solle sowohl die Planung erstellen, als auch die Akteursbeteiligung organisieren und durchführen. Ebenso soll die Öffentlichkeitsarbeit durch den externen Dienstleister begleitet werden.

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Sachverhalt

Die Energie- und Wärmewende in Deutschland gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Mit dem Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung forciert die Bundesregierung dieses Thema, um eine rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland zu schaffen. Die Kommunale Wärmeplanung soll auf Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie in Zukunft die Wärmeversorgung auf die Nutzung von erneuerbaren Energien umgestellt werden kann. Die zu erstellende Wärmeplanung umfasst vier Phasen.

 

Phase 1: Bestandsanalyse

Sammlung relevanter Daten zum Gebäudebestand, Gebäudetypen und Baualtersklassen, der Versorgungs- und Energieinfrastruktur/ Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude.

Phase 2: Potenzialanalyse

Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie und öffentliche Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien, Kraftwärmekopplung und Abwärmepotenziale.

Phase 3: Aufstellung des Wärmeplans/Konzeptentwicklung

Formulierung eines Transformationspfades zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans, mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre und einer Beschreibung möglicher Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.

Phase 4: Umsetzungsstrategie

Management des Umsetzungsprozesses, kontinuierliches Nachhalten, Fortschreiben und Reflektieren einschließlich des Monitorings, Korrekturen bei Fehleinschätzungen oder veränderten Rahmenbedingungen.

 

Mithilfe des kommunalen Wärmeplans soll der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteure geschaffen werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister. Förderfähig sind folgende Leistungen:

  • Planerstellung
  • Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteuren
  • begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Der derzeit geschätzte finanzielle Aufwand beträgt 5.000 €. Der Zuschuss beträgt 60% der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90%, womit der durch den Gemeindehaushalt zu tragende Eigenanteil bei ca. 500 € liegt.

Nach den dem Amt Röbel-Müritz vorliegenden Informationen wurde festgestellt, dass das Quartierskonzept inkl. Maßnahmenkatalog der Gemeinde Bütow aus dem Jahr 2021 nicht als Kommunale Wärmeplanung gewertet werden kann. Jedoch können Daten und Informationen aus dem Quartierskonzept für die Kommunale Wärmeplanung verwendet werden.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

  X

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

  X

Nein

  

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

4.500 € 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

5.000 € bestehend aus

4.500 € Förderung

+500 € Eigenanteil

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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