Beschlussvorlage - BV-18-2023-044
Grunddaten
- Betreff:
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Engere Zusammenarbeit zwischen den Stadtwerken Neustrelitz und der Gemeinde Rechlin in Bezug auf die Wärmeversorgung in Rechlin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Justitiariat
- Bearbeiter:
- Karoline Bergmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rechlin
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Entscheidung
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12.12.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Rechlin beschließt Folgendes:
- Die Gemeinde Rechlin hat den Wunsch, in Bezug auf die gegenwärtige und ggfs. zukünftige Wärmeversorgung in Rechlin noch enger mit den Stadtwerken Neustrelitz zusammenzuarbeiten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu prüfen und die hierfür erforderlichen Schritte für die Gemeinde Rechlin vorzubereiten.
Sachverhalt
Die Wärmeversorgung von Rechlin wird schon seit mehreren Jahrzehnten teilweise durch die Gemeinde Rechlin selbst gewährleistet. Hierfür arbeitet die Gemeinde, ebenfalls schon seit Jahren, sehr erfolgreich mit den Stadtwerken Neustrelitz zusammen, deren technisches, kaufmännisches und energiespezifisches Wissen sie für die Versorgung ihrer Bürger nutzen kann. Beide sind in ihrer Zusammenarbeit durch vertragliche Beziehungen verbunden.
Die im Eigentum der Stadtwerke Neustrelitz stehende Biogasanlage Rechlin wurde im Jahr 2008 errichtet mit dem Ziel, die Gemeinde Rechlin mit Fernwärme aus regenerativen Energien zu versorgen. Gleichzeitig kann die Biogasanlage im KWK-Prozess Strom erzeugen, welcher durch das EEG-Gesetz gefördert wird.
Im Jahr 2028 läuft die EEG-Vergütung nach 20 Jahren Betrieb aus. Es besteht jedoch die Möglichkeit im Rahmen einer Ausschreibung die Zahlung der EEG-Vergütung um 10 weitere Jahre zu verlängern. Hierzu ist es jedoch notwendig, die Biogasanlage umfassend umzubauen, um den Anforderungen an der Gesetzgebung gerecht zu werden.
Das Wärmeplanungsgesetz, welches zum 01.01.2024 in Kraft treten soll, enthält Mindestziele für den Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme. Es legt den Rahmen für die schrittweise Dekarbonisierung und den Ausbau der Fernwärme fest.
Bis zum Jahr 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Die Wärmenetze sollen bis dahin zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden.
Bis 2045 sollen nach der jetzigen Gesetzgebung alle Wärmenetze klimaneutral sein. Es muss dann also 100 Prozent Erneuerbare Energie eingeleitet werden. Diese Verpflichtung betrifft somit auch das Wärmenetz und die Biogasanlage in Rechlin.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist es erforderlich, eine neue Struktur für die Fernwärmeversorgung in Rechlin zu schaffen. Die Stadtwerke Neustrelitz GmbH, eine zu 100% kommunale GmbH der Stadt Neustrelitz, möchte aufgrund der langjährigen guten Zusammenarbeit eine gemeinsame GmbH mit der Gemeinde Rechlin gründen.
Für die wirtschaftlichen Betätigungen von Gemeinden gelten insbesondere die §§ 68 ff. Kommunalverfassung von Mecklenburg-Vorpommern. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten der beabsichtigten Zusammenarbeit zu prüfen und die hierfür erforderlichen Schritte für die Gemeinde Rechlin vorzubereiten.
