Beschlussvorlage - BV-13-2023-012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt gem. § 43 Abs. 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) i. V. m. § 17b Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) die Fortschreibung des beiliegenden Haushaltssicherungskonzeptes 2023.

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Sachverhalt

Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstellen und von der Gemeindevertretung zu beschließen. Im HSK sind Maßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleichs darzustellen und der Konsolidierungszeitraum zu benennen.

Die Verwaltung trägt mit Vorlage des in der Anlage ausgearbeiteten HSK den kommunalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Anforderungen Rechnung. Mit der Umsetzung der im HSK vorgeschlagenen Maßnahmen kann die Gemeinde den angestrebten Haushaltsausgleich erreichen und den Konsolidierungszeitraum für das Haushaltsjahr 2026 benennen (s. Beschlussvorschlag Verwaltung).

 

Als Beschlussvorschlag liegt der Gemeindevertretung Leizen nunmehr das aus dem Finanzausschuss erarbeitete HSK zur Beschlussfassung vor. Nach Aktualisierung der Gewerbesteuererträge 2023 kann der Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2023 erreicht werden. Aufgrund der durch den Finanzausschuss geänderten Konsolidierungsmaßnahmen kann der Haushaltsausgleich in den anschließenden Planungsjahren nicht aufrechterhalten werden.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

  x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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