Beschlussvorlage - BV-18-2023-042
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss: Grundhafte Erneuerung des Oberbaus des Schiffsanlegers (Seebrücke) in der Fritz-Reuter Straße Rechlin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maik Schuldt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Hauptausschuss Rechlin
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rechlin
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Entscheidung
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28.11.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt grundsätzlich die Erneuerung des Oberbaus des Schiffsanlegers (Seebrücke) in der Fritz-Reuter Straße Rechlin.
Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um einen Förderantrag für die Maßnahme stellen zu können.
Sachverhalt
Der Schiffsanleger an der Fritz-Reuter Straße Rechlin wurde 1993 errichtet und liegt in der Kleinen Müritz neben dem Hafen des Müritz-Segel-Vereins Rechlin. Die Gesamtanlage weist eine Länge von 165 m auf.
Der Anleger besteht aus zwei unterschiedlichen Stegkonstruktionen. Im Strandbereich, auf einer Länge von 65 m, bis ca. 1,00 m Wassertiefe, sind in zwei Reihen Stahlpfähle 0,25m eingebaut. Auf diesen ist eine Holztragkonstruktion aus Schnittholz montiert. Im tieferen Bereich einschließlich dem Fahrgastanleger sind Stahlpfähle 1,00 m in einer Reihe verbaut, die eine Holzkonstruktion aus Brettschichtholz / Kantholz tragen. Für den Belag sind Holzbohlen vorhanden.
Die vorhandene Pfahlgründung aus Stahl hat an diesem exponierten Standort alle extremen Belastungen (Eisdruck, Wellenschlag, Verkehrslast) standgehalten und sich bewährt. Die verzinkten Stahlteile weisen nur geringfügige Korrosionsschäden auf, welche sich reparieren lassen. Die vorhandene Gründung kann weiterhin genutzt werden.
Die tragenden Holzbauteile des Oberbaus weisen bereits sichtbare Schädigungen auf. Bei ungeschützten Brücken und Stegen wird von einer Lebensdauer von 30 Jahren ausgegangen. Diese wurde jetzt erreicht. Da eine Reparatur einzelner Bauteile nicht möglich ist, wird eine grundhafte Erneuerung des Oberbaus erforderlich.
Sollte die Erneuerung des Oberbaus nicht durchgeführt werden droht eine Sperrung des Schiffsanlegers und die Aufforderung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes zum Rückbau der gesamten Anlage inkl. Pfahlgründung.
Aufgrund der Größe der Anlage wird der Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme auf ca. 1.507.100,- € geschätzt. Der Kostenrahmen setzt sich aus den Teilleistungen
- Bauleistungen Kostengruppe 500 ca. 1.273.000,00 € Brutto und
- Planungsleistungen Kostengruppe 700 ca. 234.100,00 € Brutto zusammen.
Es wird eine Förderung i.H. von 75% ≙ 1.130.325,00 € angestrebt. Der Eigenanteil der Gemeinde würde bei dieser Förderung 376.775,00 € betragen.
Für die Erarbeitung der Förderanträge sind externe Planungsleistungen (Objektplanung + Tragwerksplanung) erforderlich. Die Kosten für die Planung wurden unter Anwendung der HOAI 2021 auf Basis der geschätzten Baukosten ermittelt.
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Stufe |
LPH HOAI |
Objektplanung Ingenieurbauwerke |
Tragwerksplanung |
Gesamt |
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1 |
1 bis 4 |
45.200,00 € |
51.300,00 € |
96.500,00 € |
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2 |
5 bis 7 |
34.400,00 € |
39.200,00 € |
73.600,00 € |
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3 |
8 |
16.100,00 € |
|
16.100,00 € |
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4 |
9 |
1.100,00 € |
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1.100,00 € |
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5 |
Bauüberw. |
46.800,00 € |
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46.800,00 € |
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Gesamt |
143.600,00 € |
90.500,00 € |
234.100,00 € |
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Alle angegebenen Beträge sind Bruttobeträge. |
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Für einen qualifizierten Förderantrag sind die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI erforderlich. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 100.000,- €.
Um die Planungsleistungen ausschreiben zu können, sind diese Mittel in den Haushalt 2024 der Gemeinde Rechlin einzuplanen. Das Vergabeverfahren kann erst nach Bestätigung des Haushaltes durchgeführt werden. Für eine frühere Durchführung des Verfahrens muss eine alternativer Deckungsvorschlag erarbeitet werden, da die Kosten im Haushalt 2023 der Gemeinde Rechlin nicht geplant sind.
