Beschlussvorlage - BV-30-2023-023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt gem. § 43 Abs. 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) i. V. m. § 17b Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) die Fortschreibung des beiliegenden Haushaltssicherungskonzeptes 2023.

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Sachverhalt

Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstellen und von der Gemeindevertretung zu beschließen. Im HSK sind Maßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleichs darzustellen und der Konsolidierungszeitraum zu benennen.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Südmüritz hat bereits am 14.09.2023 über die vorgeschlagenen Maßnahmen der Verwaltung zur Umsetzung des HSK beraten und entsprechend ausgefertigt. Der Vorschlag zur Anhebung der Hebesätze auf Landesniveau wurde vom Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt und für eine moderate Anpassung der Hebesätze votiert.

Mit der Umsetzung der im HSK vorgeschlagenen Maßnahmen kann die Gemeinde den angestrebten Haushaltsausgleich erreichen und den Konsolidierungszeitraum für das Haushaltsjahr 2030 benennen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

  x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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